BVP - Behandlung im Voraus planen

Seit April 2022 bietet das Ärztenetz Bielefeld e.V. ärztliche Kooperation bei Gesundheitsversorgungplanung gemäß 132g SGB V für Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen an. Mit diesem Angebot wird den Bewohnern ermöglicht, selbstbestimmt über Behandlungs- und Versorgungmaßnahmen zu entscheiden, die in der letzten Lebensphase zum Tragen kommen sollen. Beratungsgespräche durch speziell geschulte Gesundheitsfachkräfte (BVP-Berater) in den Heimen sind - unabhängig vom Hausarzt - schon seit längerem verpflichtendes Angebot von vollstationären Pflegeeinrichtungen. Sie sollen den Patienten die Möglichkeit geben, über die eigenen Vorstellungen und Wünsche für zukünftige Behandlungsszenarien nachzudenken.

Unsere Angebote - Ihre Vorteile

  • Beratendes Abschlussgespräch mit dem Hausarzt nach erfolgter BVP-Beratung und Hilfe bei der Entscheidung, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Zum Beispiel Entscheidung für oder gegen eine Herz-Lungen-Wiederbelebung.
  • Angebot, die Behandlungswünsche in einer schriftlichen Vorausverfügung (Ärztliche Notfallanordnung) zu fixieren, um sicherzustellen, dass bei einem plötzlichen medizinischen Notfall, die gewünschten Maßnahmen umgesetzt werden.

Der Weg zur Teilnahme an der BVP

Wenn Ihr Hausarzt an dem Modul BVP des Ärztenetzes Bielefeld e.V. teilnimmt, wird er ggf. auf Sie zugehen und Ihnen anbieten, ein Abschlussgespräch nach erfolgter BVP-Beratung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie aber auch direkt mit uns in Kontakt treten und sich informieren. HIER

BVP für Pflegeheimbewohner ist kostenlos und mit keinen Verpflichtungen verbunden.

Bitte beachten Sie: Leider ist BVP noch keine Regelleistung außerhalb des Pflegeheimkontextes.

Für weitere Informationen zur BVP lesen Sie den Bericht von Dr. Johannes Hartmann und gehen Sie auf die Homepage von ACP-Deutschland.